NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. In der vorliegenden Vereinbarung ist geregelt, unter welchen Bedingungen der Kunde (nachfolgend „Kunde”) die von der LimesMedia (nachfolgend „LimesMedia”) über die Internetseite www.Limes.Media zur Verfügung gestellten Fotos, Illustrationen und andere Medieninhalte (nachfolgend „Inhalte”) verwenden darf.

Bei Widersprüchen zwischen dem Kunden-Lizenzvertrag und den Nutzungsbedingungen gelten die Bestimmungen des vorliegenden Kunden-Lizenzvertrages.

Ungeachtet von jeglichem hierin enthaltenen Widerspruch, wird LimesMedia für keine Schäden, Kosten oder Verluste haften, die als Folge von Änderungen von Bildern oder des Kontexts, in dem die Bilder von Ihnen genutzt werden, entstehen.

2. Lizenzen

2.1. Standard-Lizenz

2.1.1 LimesMedia gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Lizenz zur Nutzung des Inhalts für die zulässigen Nutzungen in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Bestimmungen.

2.1.2 Sämtliche weiteren Rechte an dem Inhalt und bezüglich der Inhalte, einschließlich sämtlicher Urheberrechte, verbleiben bei LimesMedia bzw. dem Urheber der Inhalte.

2.1.3

(a) Die Lizenz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

(b) Ausnahme: Das Nutzungsrecht am Inhalt darf nur an einen einzigen Dritten weiter übertragen werden, sofern die Weiterübertragung im Rahmen der Erfüllung eines Kundenprojektes erfolgt, z.B. durch eine Werbe- oder Internetagentur. Die mehrmalige Verwendung in Projekten ist nicht gestattet. In diesem Fall muss eine erweitere Lizenz zu diesem Zweck von LimesMedia erworben werbe.

2.1.4 Bearbeitungsrecht: Der Inhalt darf abgeändert werden, solange man davon ausgehen kann, dass die Änderungen keine Nachteile für den Urheber, das abgebildete Modell oder sonstige Dritte mit sich bringen, z. B. Eingriff in das Urheberpersönlichkeitsrecht, Rufschädigung, Schutzrechte. In keinem Fall darf der Inhalt durch die Bearbeitung entstellt werden.

2.1.5 Verwendungszweck:

(a) Der Inhalt darf von dem Kunden -entsprechend der erworbenen Lizenz – in allen Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, Print-Nutzung, TV, Kino, Theater, Videogramme, CD, DVD, interaktive und multimediale Nutzung usw.) eingesetzt werden mit der Einschränkung, dass er nicht die Grundlage bzw. der Hauptbestandteil des vom Kunden verbreiteten Produkts oder Vorlage (z.B. Template) ist.

Diese Einschränkung gilt für alle Inhalte im Rahmen eines Wiederverkaufsproduktes (Waren, die nicht kostenlos abgegeben werden, sondern zum Kauf angeboten werden, wie Kalender, Poster, Postkarten, Leinwände, Tassen, Spielzeug, Stofftiere, Sportartikel, Kleidungsstücke, Bildbände, Webseiten-, Email- oder Print-Templates, sonstige Merchandising-Artikel.) Für den Einsatz im Rahmen eines Wiederverkaufsproduktes benötigt der Kunde eine erweiterte Lizenz (Merchandising Lizenz).

(b) Ist der Inhalt mit dem Zusatz „nur zu redaktionellen Zwecken” gekennzeichnet, so ist der Einsatz des Inhaltes nur zu redaktionellen/editorialen Zwecken erlaubt (z. B. Nachrichten/Berichterstattung, Lehrmaterial).

2.2. Erweiterte Lizenzen

2.2.1. Ist der Inhalt mit dem Zusatz „nur zu redaktionellen Zwecken” gekennzeichnet, so ist der Erwerb einer erweiterten Lizenz nicht möglich.

2.2.2 In Ergänzung zu den Regelungen der Standard-Lizenz können erweiterte Rechte erworben werden. Grundlage bleiben damit die Rechteeinräumung gem. der Standard-Lizenz.

2.2.3. Die nachfolgenden Rechte können, je nach Vereinbarung, einzeln oder im Paket zusätzlich zur Standard-Lizenz als Erweiterung erworben werden.

(A) Jahresnutzung unbegrenzt -Lizenz (gültig für 1 Jahr): Die Lizenz darf an verbundene Unternehmen im Sinne des §15 AktG sowie an Franchiseunternehmen übertragen werden. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstständige Unternehmen, die im Verhältnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen, abhängige und herrschende Unternehmen, Konzernunternehmen, wechselseitig beteiligte Unternehmen oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags sind.

(B) Merchandising-Lizenz: Die Lizenz enthält das Recht zur kommerziellen Auswertung der Inhalte durch die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art (Wiederverkaufsprodukte wie z.B. Poster, Kalender, Bildbände, Bücher, Spiele, Sportartikel, Kleidungsstücke, Druckschriften, Tonträger, Buttons und sonstige Merchandising-Produkte, interaktive und multimediale Produkten wie z. B. Computerspiele).

(C) Template-Lizenz: Der Inhalt darf in einer unbegrenzten Anzahl elektronischer Vorlagen für elektronische Grußkarten oder ähnliche Karten, für Internet- oder Anwendungsentwicklungen, für PowerPoint- oder sonstige Präsentationsanwendungen, für Apps, Bildschirmschoner sowie für Webseiten-, E-Mail- oder Broschürenvorlagen und sonstige elektronische und Printvorlagen genutzt und in Verbindung mit dem jeweiligen Template unterlizensiert werden.

(D) Cover-Lizenz: Der Inhalt darf in unbegrenzter Anzahl einmalig für die Herstellung eines Print-Artikels (bspw. Buchcover, Magazincover, Rückumschlag, etc.) verwendet werden.

(E) Exklusiv-Lizenz: Der Kunde hat die Möglichkeit eine Exklusivität des zu erwerbenden Bildmaterials anzufragen. Dabei wird das betroffene Bildmaterial für einen von beiden Vertragsparteien definierten Zeitraum aus dem Verkauf genommen. Bereits verkaufte Lizenzen an andere Kunden in der Vergangenheit bleiben davon unberührt.

2.3. Lizenz für Layoutbilder/-inhalte

2.3.1 Auf Anfrage gewährt LimesMedia eine eingeschränkte Nutzung für alle Inhalte, mit oder ohne Wasserzeichen, für den alleinigen Zweck zur Erstellung von Entwürfen, Probelayouts und Demo-Präsentationen im Hinblick auf den Kauf eines Inhalts.

Die kostenlosen Layoutbilder/-inhalte dürfen nicht in Endprodukten – weder für interne noch für externe Zwecke – verwendet werden. Layoutbilder/-inhalte dürfen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden

2.4. Nutzungsrechte

2.4.1 Die Nutzungsrechte werden im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.

2.4.2 Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.

2.4.3 Bei verspäteter Zahlung fallen die Nutzungsrechte an LimesMedia zurück. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. Bei Zahlung werden die Nutzungsrechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.

3. Urhebervermerk

3.1. Der Kunde hat im Rahmen der Nutzung für redaktionelle Zwecke in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise und soweit technisch möglich am Inhalt selbst sowohl LimesMedia als auch den Urheber mit dessen beim Upload des Inhalts genannten Namen in folgender Form zu nennen: „© LimesMedia/Name des Urhebers”

4. Unerlaubte Nutzung

Das Bildamterial darf nicht verwendet werden für:

(A) pornografische, sexistische, diffamierende, verleumderische, rassistische, Minderheiten oder religiös verletzende Darstellungen

(B)in einer dem Urheber oder die abgebildete Person/en herabwürdigenden Art und Weise bzw. wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Urheber oder die abgebildete Person mit der Veröffentlichung (trotz Vorliegen eines sogenannten Model Releases = Freigabeerklärung) nicht einverstanden sein könnte. Zur Verdeutlichung: Dies betrifft alle Abbildungen, die diese Person in einer möglicherweise persönlichkeitsverletzenden Situation darstellt, einschließlich sexuellen oder angedeuteten sexuellen Handlungen oder Vorlieben, Drogenge- oder -missbrauch, Verbrechen, physischem oder mentalem Missbrauch oder Leiden, bzw. jedweder sonstigen Situation, die berechtigterweise wahrscheinlich für jedwede in dem Inhalt dargestellte Person anstoßend wäre (z.B. Dating-Seiten, Escort Services, Erotikangebote, pornografische Angebote, jugendgefährdende Seiten, Werbung für Verhütungsmittel). In diesem Fall ist ein ausdrückliches schriftliches Einverständnis der betroffenen Person über LimesMedia einzuholen (gegen eine pauschale Gebühr).

(C) Für unerlaubte Kommunikationsmaßnahmen, weder direkt noch indirekt (z.B. Spamming)

(D) als Marke, Geschmacksmuster, Logo oder Unternehmenskennzeichen oder als Teil hiervon.

(E) für jegliche unerlaubte oder gesetzteswidrige Handlungen

5. Übertragung der Nutzungsrechte

5.1 Die Nutzungsrechte werden gemäß der jeweiligen Lizenz im Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorgangs übertragen.

5.2 Diese Übertragung steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der fälligen Lizenzgebühr innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der Zahlung bei LimesMedia.

5.3 Bei verspäteter Zahlung fallen die Nutzungsrechte an LimesMedia zurück. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

5.4 Bei Zahlung werden die Nutzungsrechte rückwirkend zum Zeitpunkt der erstmaligen Übertragung wieder eingeräumt.

6. Lizenzgebühr

6.1 Die Gebühr wird sofort nach dem abgeschlossenen Bestellvorgang zur Zahlung fällig. Hierzu gelten die Lizenzzahlungsbedingungen der Nutzungsbedingungen.

6.2 Falls der Kunde den Inhalt nicht veröffentlicht oder verwendet, ist LimesMedia weder zur Rücknahme noch zur Rückzahlung der Lizenzgebühr verpflichtet.

7. Eingeschränkte Zusicherungen und Gewährleistungen

7.1 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, die für die jeweilige Verwendung der Inhalte erforderlichen Genehmigungen einzuholen, soweit nicht vorhanden. Dies gilt insbesondere für Abbildungen von Personen, Kunstwerken oder Architektur, nicht-öffentlich zugänglichen Plätzen, sowie bei sonstigen Abbildungen, die Namen, Firmen, Marken, eingetragene Geschmacksmuster oder urheberrechtlich geschützten Werke (§2 UrhG) enthalten oder sonstige Schutzrechte Dritter berühren.

7.2 Sofern in der Bildbeschreibung die Existenz einer Modellfreigabe (Model Release) in den Daten nicht angegeben ist, so werden die Nutzungrechte ohne Modellfreigabe (Model Release) erteilt. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. LimesMedia ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).

7.3 Sofern die Existenz einer Eigentumsfreigabe (Property Release) in den Daten zum Inhalt in der Website nicht angegeben ist, so werden die Nutzungrechte ohne Eigentumsfreigabe (Property Release) erteilt. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen (etwa neben einem property release eine Freigabe hinsichtlich eventuell bestehender Schutzrechte, siehe 7.4). LimesMedia ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).

7.4 LimesMedia verfügt nicht über Freigaben/Erlaubnisse von Herstellern kommerzieller Produkte (z. B. Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Verpackungen, Designerkleidung etc.). Freigaben sind jedoch oft auf Fallbasis erhältlich. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden festzustellen, ob im Zusammenhang mit einer entsprechenden Nutzung des Inhalts eine Erlaubnis des Schutzrechtsinhabers erforderlich ist. Der Kunde ist verantwortlich dafür, sich sämtliche erforderlichen Freigaben zu beschaffen. LimesMedia ist jedoch bereit, bei der Erlangung solcher Freigaben mit dem Kunden zusammenarbeiten (gegen Erhebung einer pauschalen Gebühr).

7.5 Ungeachtet dessen ist LimesMedia weder zu dieser Zusammenarbeit verpflichtet, noch schuldet LimesMedia einen Erfolg.

7.6 Die Haftung von LimesMedia, sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet LimesMedia für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.

7.7 Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten) wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Für Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bad Homburg.

8.2 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisions- und UN-Kaufrechts.

8.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.

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